terror.gif (2284 bytes)vs_ala.gif (934 bytes)

 

Viipurin lääninvankilassa surmattuja valkoisia

 

Im Jahr 1918 starben in Finnland etwa 40.000 Menschen mehr als jährlich im Durchschnitt in den Jahren 1910-1920. 25.000 starben im Krieg, und von diesen fielen etwa 14.000 in den Kämpfen. Wie meistens in Bürgerkriegen, so auch in Finnland, wurden viele Gewalttaten, die keinen Zusammenhang mit den eigentlichen Kriegsoperationen hatten, Hinrichtungen ohne gesetzliches Gerichtsverfahren, Tötungen der Kriegsgefangenen, Raubmorde und Morde begangen.

 

Ein Teil von diesen Tötungen hatte so engen Zusammenhang mit den Kriegsoperationen, dass später kein Unterschied zwischen den Terrortaten und Kriegsoperationen gemacht werden kann. Nach der Statistik sind im Krieg 6.850 Finnen gefallen. Eindeutig starben in den Kriegsoperationen 3.100 Weisse und 3.400 Rote, insgesamt also - die Russen miteingerechnet - etwa 7000 Menschen. Dazu kamen noch etwa 10.000 Menschen ums Leben, zum Teil in den Kriegsoperationen, zum Teil erst nach den Kämpfen.

Die Definition der Tötungen im Jahr 1918 - Mord, Hinrichtung usw. - hängt davon ab, welche Einstellung die Menschen persöhnlich vom Gesamtbild des Krieges hatten. Die Bezeichnungen "der rote Terror" oder "der weisse Terror" bringen die durch Gewalttaten entstandene drückende Atmosphäre in der Bevölkerungsschicht zum Ausdruck, gegen die sie jeweils gerichtet wurde. Es gab etwa 1700 Opfer des roten Terrors und 8400 Opfer des weissen Terrors.

Der rote Terror war eine Ausbruchserscheinung der Revolution. Die russische Revolutionen hatten schon davon Beispiele geliefert. Mit der Revolution wurde die Idee einer plötzlichen Veränderung, des Umsturtzes und der Zerstörung der alten Ordnung verbunden. Man hielt normale Gesetze nicht für verbindlich. Der rote Terror teilte sich in zwei Spitzenphasen. Nach dem Ausbruch des Aufstandes vermehrten sich die Tötungen drei Wochen lang. Mitte Februar ging der rote Terror entscheidend zurück. Die Revolutionsführung versuchte den gesetzeswiedrigen Verlauf der Ereignisse Einhalt zu gebieten. Das Volkskomissariat, das fast den ganzen Krieg lang gegen die Aktionslinie kämpfte, die deutlicher auf Militärdiktatur hinzielte, versuchte mit Aufrufen zur Beendigung des Terrors an die Roten Garden zu appellieren. Der rote Terror erreichte seine zweite Spitze im April. Die gesamte Westarmee der Roten begann einen schnellen Rückzug. Beim Rückzug wurden Mordbrande gestiftet und sogar Getreidevorräte vernichtet. Vor dem Abzug wurde "abgerechnet".

Die Hauptgründe des weissen Terrors waren Hass, Entsetzen und Rache, die durch den roten Terror hervorgerufen wurden. Die an dem weissen Terror Beteiligten hielten ihn auf gewisser Weise für gerechtfertigt, weil er gegen die Leute gerichtet wurde, die an den Aufstand gegen der gesetzlichen Regierung herangegangen waren, Raubtaten begangen hatten, und sich sogar des Landesverrates mit ihrem Bündnis mit Russen schuldig gemacht hatten. Die strenge Bestrafung wurde so mit verschiedenen Motiven begründet. Es könnte sich um eine persöhnliche Rache handeln, die ihren Grund auf einer langwierigen Zwietracht oder auf einem Ereignis während des Aufstandes hatte.

Die Auffassung war ganz allgemein, dass man an den Formalitäten nicht festzuhalten brauchte, wenn jemand bei einer Schadenzufügung im Kriegsfeld ertappt wurde. Weil die weissen Truppen in der Anfangsphase des Krieges keine klaren Anweisungen für die Behandlung der Roten hatten, verordnete Mannerheim in der vom beratenden Ausschuss des Oberbefehlshabers verfassten Bekanntmachung vom 25.2., dass die Personen "auf der Stelle zu erschiessen" sind, die hinter dem Rücken der Armee bei der Zerstörung der Landwege, Brücken, Verkehrsmittel, Telegraphen- und Telephonleitungen ertappt würden, die die legitimen Streitkräfte bekämpften, und bei denen unerlaubte Waffen gefunden würden, sowie Partisanen und Brandstifter. Gleichzeitig verbat er die Einsetzung der Standgerichte. Mannerheim war bestrebt, die Einhaltung der Anweisungen während des gesamten Krieges zu kontrollieren, aber die weite Interpretation der Verordnung "auf der Stelle zu erschiessen" führte zu Hinrichtungen ohne jedes gerichtliche Verfahren oder zum sogenannten weissen Terror.

Der weisse Terror bildete zahlenmässig eine fortwährend steigende Kurve aus. Bis Mitte März gab es ziemlich seltene Fälle. Der grösste Teil (2/3) von dem weissen Terror des ersten Monates konzentrierte sich auf einem Ort, Varkaus. Die Hinrichtungen der Gefangenen nahmen nach dem Beginn der Angriffsoperationen zu, und Mannerheim fühlte sich veranlasst, in die Sache mehrmals vom März bis Mai einzugreifen. Mannerheim konnte aber seinen Willen nicht sofort durchsetzen. Der weisse Terror endete nicht mit der Beendigung der Kriegsoperationen. Nach dem Aufhören der Kämpfe wurden noch (ab 5.5.) in vier Wochen wenigstens 3.100 Rote getötet, i.e. 37 % von dem Umfang des gesamten Terrors. Der grösste Teil von diesen Tötungen erfolgte bei der Festnahme oder mit Standgerichtsbeschluss.

 

Oberbefehlshaber 1918 | Hauptquartier 1918 | Jäger | St. Petersburgs Frage | Beziehung zu Deutschland | Freiheitskreuz | Ostkareliens Frage | Finnlands Fahne | Die Frage der roten Gefangenen | Schutzkorps
Der rote und weisse Terror | Die grosse Parade 16.5.1918 | Ålands Frage | Monarchie | Mannerheims Austritt

LEBENSLAUF | HERKUNFT UND FAMILIE | KINDHEIT UND JUGEND | MILITÄRISCHE LAUFBAHN | BEFREIUNGSKRIEG | REICHSVERWESER 1918-1919 | IN ZIVIL | VERTEIDIGUNGSRAT | OBERBEFEHLSHABER 1939-1946 | STAATSPRÄSIDENT 1944-1946 | IM RUHESTAND | SONDERTHEMEN